Informationen zum Wechselunterricht ab 19.04.2021

Liebe Eltern,

1. Wechselunterricht

Wie Sie ja schon wissen hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren müssen. Das heißt die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien treten wieder in Kraft. Die genauen Informationen für die einzelnen Klassen erhalten Sie von den einzelnen Klassenlehrer/innen.

2.Notbetreuung

Selbstverständlich läuft unsere Notbetreuung parallel zum Präsenzunterricht weiter. Falls Sie diese in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich bitte dafür im Büro der OGS anmelden.

3. Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Seit dem 12. April gibt es eine Pflicht zur Testung (zweimal in einer Woche) in den Schulen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf

Mit besonders großer Freude darf ich Ihnen in diesem Zusammenhang für unsere Schule folgendes mitteilen:

In Absprache mit dem Schulamt der Stadt Köln und der Genehmigung von Seiten der Stadt haben wir es geschafft, dass in unserer Schule auch weiterhin die Testung der Kinder unter Aufsicht medizinisch geschulten Personals stattfinden wird.

Das heißt konkret: Jedes Kind wird zweimal die Woche (Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag) verbindlich mit einem Lolli-Schnelltest getestet.

Falls Sie keinen Lolli-Test wünschen, müssen Sie dies bis Sonntag Ihren Klassenlehrer/innen mitgeteilt haben. Diese Kinder werden dann mit einem Spuck-Schnelltest getestet.

Falls Sie mit diesen von der Regierung verpflichtenden Tests nicht einverstanden sein sollten, muss Ihr Widerspruch schriftlich bei den Klassenlehrer/innen ebenfalls bis Sonntag erfolgen.

Nicht getestete Schülerinnen und Schüler müssen dann zu Hause bleiben. Sie dürfen die Schule nicht betreten und haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot im Distanzunterricht.

Ich hoffe, dass diese unter großer Anstrengung aller Beteiligten getroffene Kooperation im Sinne Ihrer Kinder und für Sie alle als sehr positiv gesehen wird und auch auf Dauer fortgeführt werden kann.

Falls sich wieder Änderungen ergeben sollten – werden Sie wie immer zeitnah informiert.

Ich möchte Ihnen nochmals versichern, dass ich Ihre Ängste und Unsicherheiten mehr als gut verstehen kann und auch weiterhin in Zusammenarbeit mit allen an unserer Schule Beteiligten alles für das Wohl unserer Kinder tun werde.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Willscheid

Schulleiterin