Neues Testverfahren ab dem 28.02.2022

Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Freunde und Förderer,

das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat ein neues Corona-Testverfahren im gesamten Bundesland beschlossen. Die aktuellen Bestimmungen und Regelungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs

Nach diesen Bestimmungen sind für jedes Kind 3 Antigen-Schnelltest wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) notwendig, um am Unterricht teilnehmen zu können. Geimpfte Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen. Genesene Kinder sind für 90 Tage (3 Monate) nach Überwindung der Corona-Infektion von diesen Regelungen ausgenommen. Für beide Ausnahmen benötigen wir einen Nachweis.

Für die Durchführung der Schnelltests stehen Ihnen 2 Alternativen zur Verfügung:

  1. Sie lassen Ihr Kind einen Lolli-Test an einem Bürgerzentrum durchführen.
  2. Sie erhalten von uns wöchentlich 3 Nasenabstrichtests, mit denen Sie die Schnelltests an den Testtagen zu Hause selbst durchführen können.

Bitte teilen Sie uns über den Elternbrief von Frau Willscheid bis zum 24.02.2022 mit, welche Alternative für Sie zutrifft! Außerdem versichern Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Testungen selbstverantwortlich durchführen werden.

Den Elternbrief können Sie unter folgendem Link herunterladen: