Mitgliedschaft

Die finanziellen Mittel des Fördervereins setzen sich aus den Mitgliedsbeiträgen, Spenden von Firmen oder Einzelpersonen und den Geldern aus Sammlungen Schulveranstaltungen (Schulfest, Sponsorenlauf etc.) zusammen. Der Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei mind. 24,- EUR pro Jahr, es darf gerne mehr sein.

Eine Mitgliedschaft im Förderverein wird immer für ein Jahr abgeschlossen und wird, solange Ihr Kind Schüler der GGS ist, automatisch jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.

Sie endet, sofern nicht anders vereinbart, wenn das betreffende Kind die Schule verlässt, also zum 31. Juli des entsprechenden Schuljahres. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft über diesen Termin hinaus aufrecht erhalten werden. Hierzu ist ein formloser Antrag an den Vereinsvorstand zu stellen.

Selbstverständlich können Sie die Mitgliedschaft auch vor dem Abgang Ihres Kindes von der GGS Wahn beenden. Dazu bedarf es einer schriftlichen Kündigung, die dem Vorstand bis spätestens zum 01. Juni vorzulegen ist.

Endet der Schulbesuch Ihres Kindes mitten im laufenden Schuljahr, besteht leider kein Anspruch auf anteilsmäßige Erstattung des Mitgliedsbeitrages.

Den Antrag für eine Mitgliedschaft im Förderverein finden Sie im Bereich Downloads.

Noch ein Hinweis in eigener Sache:

Da unsere Fördervereinsmitglieder alle ehrenamtlich arbeiten, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass bspw. Mitgliedsbeiträge, welche jährlich eingezogen werden, nicht in jedem Jahr zum genau gleichen Stichtag von Ihrem Konto abgebucht werden.